Minijobs geringfügige Beschäftigungen - ihk-nuernberg.de
berücksichtigen sind Arbeitsentgelte aus kurzfristigen Beschäftigungen). Wird bei Zusammenrechnung mehrerer 450-Euro-Minijobs die monatliche Grenze von 450 Euro über schritten, so handelt es sich nicht mehr um Minijobs. Vielmehr sind diese Beschäftigungen alle versicherungspflichtig und bei der zuständigen Krankenkasse zu melden.